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Kostenübernahme für Magnetfeldtherapie Geräte

Kostenübernahme Magnetfeldtherapie

Kostenübernahme für Magnetfeldtherapie?

„Gibt es eine Kostenübernahme für Magnetfeldtherapie durch Krankenkassen,“ werden wir immer wieder von Patienten gefragt. Die Kosten für die Anschaffung eine Magnetfeldtherapie Geräts sind nicht gerade gering. Aber wie ist es um die Kostenübernahme für alternative Medizin, wozu auch die Magnetfeldtherapie gehört, bestellt?
Es ist wichtig zu wissen, dass gesetzliche Krankenkassen in der Regel die Kosten für Magnetfeldtherapie nicht übernehmen. Doch es gibt Alternativen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Zahlen private Krankenkassen und Zusatzversicherungen?

Für viele Menschen eröffnet sich die Möglichkeit, die Kosten für Magnetfeldtherapie über private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen abzudecken. Die Bedingungen hierfür variieren je nach Tarif, daher empfiehlt es sich, die genauen Leistungen und Voraussetzungen mit der jeweiligen Versicherung zu klären.

In einer Reha Klinik machen viele Patienten zum ersten Mal Bekanntschaft mit der Magnetfeldtherapie. Sie merken plötzlich, wie Schmerzen auch ohne Medikamente gelindert werden können. Viele können bereits nach wenigen Anwendungen wieder gut schlafen und entspannen. Aber wie geht es nach der Reha zu Hause weiter? Es gibt in den meisten Regionen nur wenige Ärzte oder Physiotherapeuten oder ambulante Pflegedienste, die mit entsprechenden Magnetfeldtherapie-Geräten oder Magnetfeldmatten ausgestattet sind. In vielen Fällen ist der Weg zu weit oder zu beschwerlich, um eine permanente Therapie  mit einer Magnetfeldmatte zu gewährleisten. Oft werden die Behandlungen als iGEL Leistung privat abgerechnet. Da kann im Laufe eines Monats einiges an Honoraren zusammenkommen.

 

Wer sich ein eigenes Magnetfeldtherapie Gerät oder eine Magnetfeldmatte für die Heimanwendung zulegt, der hat die Anschaffungskosten oft in wenigen Wochen schon wieder hereinverdient. Auch kann man mit einem Vorführ- oder Gebrauchtgerät noch einmal sparen.

 

 

Verordnung durch einen Arzt

Eine weitere Option besteht darin, dass ein Arzt eine Verordnung für ein Magnetfeldtherapie-Gerät ausstellt. In diesem Fall können die Kosten für das Gerät unter Umständen mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies ermöglicht es, zumindest einen Teil der Investition über die Steuer zurückzuerhalten. Steuervorteile nutzen: Durch das Einreichen der Rechnung für das Magnetfeldtherapie-Gerät im Rahmen der Einkommensteuererklärung können Steuervorteile genutzt werden. Die Kosten für das Gerät können von der Steuer abgesetzt werden, was eine finanzielle Entlastung darstellt und den Zugang zur Magnetfeldtherapie erleichtern kann.
 
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Magnetfeldtherapie helfen und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

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